Mannheim, 27. Dezember 2021 – Der ACTAQUA GmbH mit Sitz in Mannheim („ACTAQUA“), ist heute, Montag der 27, Dezember 2021 durch einen Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) mitgeteilt worden, dass sich der von der BaFin untersuchte und am 26. August 2021 öffentlich mitgeteilte Verdacht, dass ACTAQUA in Deutschland eine 7,00 %-Schuldverschreibung ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet, nicht bestätigt habe und das Verfahren daher seitens der BaFin nicht weiter betrieben werde.
ACTAQUA GmbH: BaFin betreibt Verfahren nicht weiter
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