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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Schriesheim, 25. Februar 2021 – Die Gesellschafterversammlung der ACTAQUA GmbH (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 25.000 um mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 75.000 auf bis zu EUR 100.000 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuer Geschäftsanteile im Nennwert von je EUR 1,00 gegen Bareinlage zu erhöhen. Bezugsberechtigt sind die bestehenden Gesellschafter der Gesellschaft pro rata ihrer derzeitigen Beteiligung an der Gesellschaft. Die Übernahmefrist für die neuen Geschäftsanteile endet am 15. Tag (24:00 Uhr) nach der Bekanntgabe des Kapitalerhöhungsbeschlusses (voraussichtlich der 13. März 2021), wobei nicht ausgeübte Bezugsrechte nach dem Ablauf dieser Frist, dem jeweils anderen Gesellschafter zuwachsen, der diese dann wiederum bis zum 30. März 2021 (24:00 Uhr) ausüben kann.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für Investitionen in weiteres Wachstum zu verwenden.
Kontakt:
Unternehmen: ACTAQUA GmbH
Fon: +49 (0)6203 960 94 00
Fax: +49 (0)6203 960 94 01
E-Mail: pressestelle@act-aqua.de
Internet: https://ir.actaqua.de
ISIN: DE000A3H2TU8
WKN: A3H2TU