PAUL Tech: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

Unternehmen

Es folgt der Text der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der PAUL Tech AG wie am 26. August im Bundesanzeiger veröffentlicht:

PAUL Tech AG
mit Sitz in Mannheim

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung der
PAUL Tech AG, Mannheim, ein

 2. September 2024 um 15:00 Uhr,

in den Büroräumen der

PAUL Tech AG

Theodor-Heuss-Anlage 12

68165 Mannheim

 

I. Tagesordnung

(1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PAUL Tech AG zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.actaqua.de/ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

Download Link: Jahresabschluss 2023

Download Link: PAUL Tech AG – Bericht des Aufsichtsrats FY 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen.

(2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -13.693.734,38 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. Der daraus resultierende Bilanzverlust in Höhe von EUR -17.118.688,21 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

(3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

(4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

(5) Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 383.761 Stück, bestehend aus 300.000 Stammaktien, 15.178 Vorzugsaktien Serie A, 60.061 Vorzugsaktien Serie (B) und 8.522 Vorzugsaktien MEP, wovon 604 Stammaktien von der Gesellschaft selbst gehalten werden.

Jede Stückaktie (Stamm- und Vorzugsaktien) gewährt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte – unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen Aktien – im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 383.157 Stimmen beträgt.

Mannheim, im August 2024

PAUL Tech AG

Der Vorstand

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